Keine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei
einer vGA wegen zu geringen Mietzahlungen einer GmbH an eine nahestehende
Person eines Gesellschafters
Leitsatz
Sowohl offene als auch vGA einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder an die Gesellschafter einer an ihr beteiligten
Kapitalgesellschaft sind tatbestandlich keine freigebigen Zuwendungen i:S.d. § 7 Abs. 1 Nr.1 ErbStG. Die sich durch die Gewinnminderung
der Kapitalgesellschaft ergebenden Folgen werden auf der Seite der Kapitalgesellschaft durch § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und auf
der Seite des einkommensteuerpflichtigen Gesellschafters durch § 20 Abs.1 Nr. 1 Satz 2 EStG geregelt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2326 Nr. 39 DStR 2016 S. 10 Nr. 47 DStRE 2016 S. 1441 Nr. 23 EFG 2016 S. 1818 Nr. 21 ErbBstg 2016 S. 288 Nr. 11 ErbStB 2016 S. 360 Nr. 12 GmbH-StB 2017 S. 26 Nr. 1 Ubg 2017 S. 68 Nr. 1 UAAAF-85006
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