Mandantenorientierte Sachbearbeitung
13. Aufl. 2016
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Allgemeine Vorbemerkungen zu den Fällen
Bei der Gestaltung der Fälle wurde Wert darauf gelegt, dass die Problemstellungen eine Fächer übergreifende, also praxis- und mandantenbezogene Lösung zulassen.
Für diesen handlungsorientierten Ansatz versteht es sich von selbst, dass alle gesetzlichen Grundlagen bei der Bearbeitung der Fälle (Vorbereitungszeit) herangezogen werden können:
Darüber hinaus bleibt es dem Prüfer überlassen, weitere Vorlagen (z. B. Texte) dem Prüfling zur Verfügung zu stellen.
Jeder Fall geht schwerpunktmäßig von einer fachlich spezifischen Situation aus. Diese soll auch zur Erörterung tangierender Problemkreise genutzt werden. Dadurch kann der Bogen der Überprüfung repräsentativer gespannt werden und somit zu einer gerechteren Beurteilung führen.
Die Technik der Präsentation ist von besonderer Bedeutung. Hierfür müssen die jeweils notwendigen Voraussetzungen für das Prüfungsgespräch vom Prüfungsausschuss geschaffen werden. Hierzu zählen: Tafel, Projektor, Flip-Chart usw.
Die Darstellung an Fakten- und Strukturwissen bei einzelnen Fällen und ihren Lösungsvorschlägen liegen bisweilen sicherlich über den allgemei...