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IWB Nr. 20 vom Seite 765

Die Dienstleistungsbetriebsstätte in China als Folge einer gescheiterten Arbeitnehmerentsendung

Kriterien und Konsequenzen in Entsendefällen

Susann van der Ham und Dr. Karsten Ley

Die Entsendung von Mitarbeitern nach China hat für viele international tätige Unternehmen aus einer Reihe von Gründen weiterhin hohe praktische Relevanz. Hierbei sind vielfältige rechtliche und steuerliche Regelungen zu beachten, damit eine solche Entsendung sowohl vom jeweiligen Entsendeland als auch vom Aufnahmeland als echte Entsendung anerkannt wird. Dies gilt bei China in besonderem Maße, da entsprechende Entsendungsfälle seit Jahren im Fokus der dortigen Finanzbehörden stehen. Sofern eine Entsendung von den Steuerbehörden nicht anerkannt wird, somit eine „verunglückte Entsendung“ vorliegt, führt dies regelmäßig zu einer Umqualifizierung der vom entsprechenden Mitarbeiter ausgeübten Tätigkeit und mithin zur Begründung einer Dienstleistungsbetriebsstätte in China. Eine solche Dienstleistungsbetriebsstätte stellt die betroffenen Unternehmen vor eine Reihe zusätzlicher Problemstellungen. Der Beitrag soll einen Überblick über die besonderen steuerlichen Regelungen bei Entsendungen nach China geben und im Anschluss aufzeigen, welche steuerlichen Aspekte bei einer „verunglückten Entsendung“ und bei der Begründung einer Dienstleistungsbetriebsstätte zu...