Anteile an einer GmbH als notwendiges
Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers
Leitsatz
1. Unterhält
eine Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen
zum Einzelunternehmen einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb,
kann regelmäßig nicht angenommen werden, dass der Einzelunternehmer
die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft
im wirtschaftlichen Interesse des Einzelunternehmens ausübt; seine
Beteiligung an der Kapitalgesellschaft gehört dann in der Regel
nicht zum notwendigen Betriebsvermögen.
2. Zur
Beurteilung der Frage, ob die GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen des
Einzelunternehmers sind, im konkreten Einzelfall.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2017 S. 23 Nr. 1 OAAAF-84558
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