Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen
Wert bei Erklärung der Schenkung eines Einfamilienhauses mit Zubehör
und Inventar - Ablauf der Festsetzungsfrist
Leitsatz
1. Auch
unvollständige Angaben sind regelmäßig unrichtige Angaben, weil
die Erwartung der Vollständigkeit geschützt wird. Eine unvollständige
Angabe liegt vor, wenn eine Erklärung im Rechtsverkehr so gewertet
wird, dass sie zu einem bestimmten Sachzusammenhang eine vollständige
Aussage enthält. Das Verschweigen von Tatsachen hat dann den positiven
Erklärungswert, dass weitere, zu offenbarende Tatsachen nicht vorhanden
sind.
2. Die
Erklärung der Schenkung eines Einfamilienhauses mit Zubehör und
Inventar und alle weiteren im Haus befindlichen beweglichen Gegenstände
ist unvollständig, wenn das Inventar eine umfangreiche Kunstsammlung
mit erheblichem Wert umfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2016 S. 363 Nr. 12 EAAAF-84557
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