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FG München Urteil v. - 7 K 220/16

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Kenntnis des FA bei Zuständigkeitswechsel

Leitsatz

Hat der Stpfl. dem Finanzamt einen steuerlich erheblichen Sachverhalt vor Erlass des Steuerbescheides mitgeteilt und wurde diese Mitteilung zu den Akten genommen, gilt dieser Sachverhalt dem FA auch nach einem Zuständigkeitswechsel als bekannt, so dass eine Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht möglich ist. Auf die individuelle Kenntnis des Bearbeiters kommt es nicht an.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2016 S. 3437
WAAAF-84551

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