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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 3386/15 EFG 2016 S. 1833 Nr. 21

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1a, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1

Kein Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari

Leitsatz

1. Bei Aufwendungen eines Zahnarztes für einen Ferrari handelt es sich um unangemessenen Repräsentationsaufwand, so dass ein Vorsteuerabzug nicht gegeben ist.

2. Die geringe Laufleistung des Ferraris spricht für einen unangemessenen betrieblichen Aufwand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2016 S. 1022
DStR 2017 S. 10 Nr. 39
DStRE 2018 S. 96 Nr. 2
EFG 2016 S. 1833 Nr. 21
UStB 2016 S. 334 Nr. 11
UStB 2016 S. 363 Nr. 12
VAAAF-84547

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