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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 142/16

Leitsatz

Leitsatz:

Handelt es sich bei einem Streit um Arbeitslosengeld um einen Monat mit 31 Tagen, für den für einen Teil bereits Arbeitslosengeld bewilligt worden ist und für dessen gesamten Rest ebenfalls Arbeitslosengeld erstritten werden soll, so errechnet sich der Beschwerdewert aus dem täglichen Leistungssatz multipliziert mit 30 abzüglich dem für den Monat bereits bewilligten Arbeitslosengeld, wenn der Kläger keinen konkreten Betrag benennt, sondern Arbeitslosengeld nur dem Grunde nach für einen bestimmten Zeitraum begehrt.

Fundstelle(n):
PAAAF-84481

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