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BFH 15.06.2016 III R 18/15, StuB 20/2016 S. 797

Einkommensteuer | Keine Übertragung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines minderjährigen Kindes

Allein der Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil, der sein minderjähriges Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, für sich und sein Kind Leistungen nach dem SGB II bezieht, rechtfertigt nicht die Übertragung des diesem für sein Kind zustehenden Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf den anderen Elternteil, der den Barunterhalt für das gemeinsame Kind leistet (Bezug: § 32 Abs. 6 Sätze 1, 6 und 8 EStG).

Praxishinweise

Nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG wird bei der Veranlagung für jedes zu berücksichtigende Kind des Stpfl. ein Freibetrag von 2.304 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.320 € für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (Betreuungsfreibetrag) des Kind...