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BFH  - VIII R 22/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvStG § 3 Abs 3 S 1, InvStG § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst g

Rechtsfrage

Ist § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG einschränkend dahingehend auszulegen, dass der als Besteuerungsgrundlage auszuweisende Betrag der abgezogenen AfA (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG) bei inländischen Spezial-Sondervermögen nur in der Höhe festzustellen ist, in der die AfA in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen als Werbungskosten berücksichtigt worden ist?

Absetzung für Abnutzung; Besteuerungsgrundlage; Ertrag

Fundstelle(n):
EAAAF-84395

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