BFH - IV R 35/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 5a Abs 6, EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 1, EStG § 7 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 9 Nr 3, GewStG § 7 S 3
Rechtsfrage
Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die --ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen-- Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen? - Ist der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 9 Nr. 3 oder jedenfalls nach § 2 Abs. 1 GewStG um 80 % zu kürzen?
Absetzung für Abnutzung; Ausland; Bemessungsgrundlage; Schiff; Teilwert; Tonnagebesteuerung; Unterschiedsbetrag; Wechsel der Gewinnermittlungsart
Fundstelle(n):
AAAAF-84392