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BFH  - I R 47/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 7 Abs 1, AStG § 10 Abs 1 S 1, AStG § 18 Abs 1 S 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 179 Abs 3, AO § 182 Abs 1 S 1, EG Art 43, EG Art 48, AEUV Art 49, AEUV Art 54

Rechtsfrage

1. Ist die in einem Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Feststellung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, für die Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend oder kann im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung geprüft werden, ob die Hinzurechnung dieser Einkünfte gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheiten des Gesellschafters verletzt?

2. Verstößt die Anwendung der §§ 182 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach Maßgabe des sog. Grundsatzes der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten insoweit gegen Gemeinschaftsrecht, als der Feststellungsbescheid nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG gemeinschaftsrechtswidrige Feststellungen enthält?

Bindungswirkung; Feststellungsbescheid; Hinzurechnungsbesteuerung; Niederlassungsfreiheit

Fundstelle(n):
PAAAF-84387

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