Ist das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe "unselbständige" bzw. "nichtselbständige Arbeit" oder aber "Vergütungen" enthalten?
Divergenz zu den BFH-Urteilen vom I R 52/69 (BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757) und vom I 216/63 (BFHE 85, 460, BStBl III 1966, 465)?
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