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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10 | Arbeitslohn: Vorsicht beim Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nach einem aktuellen Urteil des BFH nur gegeben sein, soweit nach Entstehung auf einen Gehaltsanspruch aus gesellschaftsrechtlichen Gründen verzichtet wird, da in diesem Fall eine Gehaltsverbindlichkeit in eine Bilanz hätte eingestellt werden müssen. Erfolgt der Verzicht dagegen bereits vor Entstehung des Gehaltsanspruchs, wird der Steuerpflichtige unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn.

Nicht selten kommt es vor, dass Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei Zahlungsschwierigkeiten ihrer Gesellschaft auf Gehalt verzichten und so einen Sanierungsbeitrag leisten. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs schafft jetzt Klarheit im Hinblick auf den Zufluss des Arbeitslohns in diesen Fällen.

Den Hintergrund erläutern Sie Ihren Mandanten am besten so: Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn richtet sich nach § 11 Abs. 1 EStG. Danach fließen Einnahmen eigentlich erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht durch den Arbeitnehmer zu. Ein Zufluss kann grundsätzlich nicht fingiert werden. Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung hiervon lediglich bei beherrschenden Gesellschaftern einer...