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Track 03 | Streuwerbeartikel: OFD entschärft Steuerfalle bei Sachbezugsfreigrenze
Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 € nicht übersteigen, sind bei der Pauschalierung nach § 37b EStG als Streuwerbeartikel anzusehen und müssen daher vom Zuwendenden nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen und versteuert werden. Diese Regelung findet aber bei der regulären Lohnversteuerung keine entsprechende Anwendung. Die OFD Karlsruhe erlaubt daher die Pauschalierung einzelner Streuwerbeartikel für Arbeitnehmer.
Auch die nächste Verwaltungsanweisung, die wir für Sie ausgewählt haben, ist zur Lohnsteuer ergangen. Und auch sie enthält eine gute Nachricht. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat eine Steuerfalle bei der Sachbezugsfreigrenze entschärft. Konkret geht es um Streuwerbeartikel. – Aber, der Reihe nach.
Bei Streuwerbeartikeln kommt den meisten von Ihnen sicherlich zunächst die Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG in den Sinn. Nach dem Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2008 sind Sachzuwendungen als Streuwerbeartikel anzusehen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 € nicht übersteigen. Diese Sachzuwendungen bleiben außen vor. Sie sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer ei...