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Track 26 | Körperschaftsteuer: Verlustrücktrag trotz schädlichem Beteiligungserwerb
Werden bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen, sind die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar (§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG). Dies schränkt allerdings – so das FG Münster – die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nicht ein.
Jetzt sind wir auch schon beim letzten anhängigen Verfahren für heute angelangt: § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG schränkt die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nicht ein. – Das hat ganz aktuell das Finanzgericht Münster entschieden und damit der gegenteiligen Auffassung des Bundesfinanzministeriums eine klare Absage erteilt.
Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte übertragen werden an einen Erwerber oder an diesem nahe stehende Personen. Dann sind die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar. Die Regelung in ...