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Track 23 | Bilanzierung: Aktivierung von Aufwendungen eines Reisebüros
Der BFH muss klären, ob die Aufwendungen eines Reisebüros, die mit im Folgejahr zu erfassenden Provisionseinnahmen zusammenhängen, als unfertige Leistung oder unter dem Gesichtspunkt eines schwebenden Geschäfts zu aktivieren sind. Das FG Niedersachsen hat dies in erster Instanz verneint.
Für die Betreiber von Reisebüros unter Ihren Mandanten ist dieser Track interessant.
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte Anfang des Jahres in erster Instanz entschieden: Aufwendungen eines Reisebüros, die im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen mit am Stichtag noch nicht realisierten Provisionserlösen, sind nicht zu aktivieren. Weder unter dem Gesichtspunkt eines schwebenden Geschäfts noch als unfertige Leistungen oder Rechnungsabgrenzungsposten. Sie sind sofort abzugsfähig .
Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Diese wird beim Bundesfinanzhof geführt unter dem Aktenzeichen III R 5/16