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Track 22 | Altbausanierung: Keine Aufteilung der Kosten bei nachträglich aufgesetzter Penthouse-Wohnung
Der BFH muss klären, ob bei einer Penthouse-Wohnung, die als erstmaliger Aufbau nachträglich im Rahmen der Sanierung auf die Altbausubstanz aufgesetzt wurde, die Steuerbegünstigung nach § 7h EStG insgesamt ausgeschlossen ist, weil es sich um einen Neubau handelt. Das FG Berlin-Brandenburg hat dies in erster Instanz so gesehen und eine erhöhte Abschreibung auch insoweit abgelehnt, als die Kosten auf bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum entfallen.
Kann ein Vermieter für eine Penthouse-Wohnung, die nachträglich auf die Altbausubstanz aufgesetzt wird, die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG beanspruchen? – Diese Frage muss der Bundesfinanzhof beantworten unter dem Aktenzeichen X R 6/16.
Nach § 7h EStG kann der Steuerpflichtige bei einem inländischen Gebäude, das sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder einem städtebaulichen Entwicklungsbereich befindet, im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen absetzen.
Die steuerliche Förderung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwick...