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SchlHOLG Beschluss v. - 2 Wx 12/16

Gesetze: WEG § 1; WEG § 8; BGB § 93; BGB § 94; BGB § 95

Leitsätze

Leitsatz:

1. Ob ein Bauwerk ein Gebäude im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist, welches eine Teilung durch den Grundstückseigentümer nach § 8 Abs. 1 WEG erlaubt, ist sachenrechtlich im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Anlage nach §§ 93 ff. BGB zu beurteilen.

2. Ein Gebäude im Sinne des WEG kann auch eine Anlage aus "schwimmenden Häusern" sein, wenn diese nach Maßgabe der §§ 93, 94 BGB fest mit dem Grund und Boden des Eigentümers verbunden ist.

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Schwimmende Häuser als Gebäude i.S.d. WEG

Fundstelle(n):
RAAAF-84168

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