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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 AS 2354/15

Gesetze: SGB II § 22

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist in der Stadt Stuttgart für die Jahre 2011/2012 der dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Stuttgart zu entnehmende Spannenoberwert in Bezug auf örtliche Vergleichsmieten für Wohnungen mit Baujahren vor 1975 mit einfacher Ausstattung und in durchschnittlicher Lage heranzuziehen ist (Fortführung der Rechtsprechung des 1. Senats, LSG B-W, Urteil vom , L 1 AS 2852/09).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAF-84135

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