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FG Sachsen-Anhalt 26.07.2016 4 V 1379/15, BBK 20/2016 S. 969

Umsatzsteuer | Überschreitung der Kleinunternehmer-Grenze

Auch eine nur geringfügige Überschreitung der Umsatzgrenze von 17.500 € im Vorjahr führt zum Wegfall des Kleinunternehmerstatus im Sinne von § 19 UStG. Der Unternehmer muss daher Umsatzsteuer an das FA abführen. Die Gründe für das Überschreiten der Umsatzgründe und ein fehlendes Verschulden sind unbeachtlich.

[i]Kein Grundsatz der Nettorealisation bei schwebenden GeschäftenIm Streitfall hatte der Unternehmer für das Jahr 2012 einen Umsatz von 17.239 € erklärt, der knapp unter der Umsatzgrenze von 17.500 € lag. Er ging daher vom Fortbestand seines Kleinunternehmerstatus im Folgejahr 2013 aus und berechnete seinen Kunden keine USt. Es [i]Umsatz wurde nachträglich durch Außenprüfung erhöht kam aber im Jahr 2015 zu einer Außenprüfung für 2012; der Prüfer korrigierte einen Rechenfehler in Höhe von 153 € zuungunsten des Unternehmers und schätzte 780 € hinzu. Der Umsatz betrug damit 18.172 € und füh...