Bankbetriebslehre
11. Aufl. 2016
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D. Handelsgeschäft
1. Börsenwesen
Unter Wertpapierbörsen versteht man organisierte Handelsmärkte für fungible (vertretbare) Wertpapiere. Die Wertpapierbörsen können Börsen für
Kassageschäfte oder
Termingeschäfte
sein. Auf Kassamärkten sind abgeschlossene Effektengeschäfte sofort zu erfüllen. Die Erfüllung der Handelsabschlüsse erfolgt außerhalb der Börse durch Lieferung und Zahlung der Effekten. Nach den Usancen der deutschen Wertpapierbörsen soll die Erfüllung bis zum zweiten Börsentag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses abgewickelt sein. Im Gegensatz dazu werden Termingeschäfte erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt (Abschluss heute, Erfüllung in der Zukunft).
Das Kreditwesengesetz definiert Wertpapier- und Terminbörsen als Märkte, die von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht werden, regelmäßig stattfinden und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich sind (§ 1 Abs. 3e KWG).
1.1 Wesen und Struktur
An Wertpapierbörsen werden Wertpapiere in Form von Aktien, Anleihen, Genussscheinen, Optionsscheinen und anderen verbrieften Derivaten sowie Bezugsrechte unter einheitlichen Bedingungen gehandelt. Die wichtigsten Funktionen ei...