Bankbetriebslehre
11. Aufl. 2016
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B. Einlagengeschäft, Kreditgeschäft und Zahlungsverkehr
Einlagen-, Kredit- und Zahlungsverkehrsleistungen bilden das Grundgeschäft aller Universalbanken und sind eng miteinander verbunden. Die Abwicklung des Einlagen- und Kreditgeschäfts ist ohne einen funktionierenden Zahlungsverkehr nicht vorstellbar und umgekehrt setzt der Zahlungsverkehr Einlagen- und Krediteinrichtungen voraus.
Ein enger sachlicher Zusammenhang besteht insbesondere zwischen dem Einlagengeschäft und dem Kreditgeschäft. Beide sind die traditionellen Aufgaben von Banken schlechthin. Über Einlagen beschaffen sich die Banken den Großteil der Gelder, mit denen sie aufgrund der Transformationsfunktionen (vgl. Kapitel A. 1.2.1) Kredite vergeben können.
1. Einlagengeschäft
Einlagen sind aus juristischer Sicht Darlehen gemäß den §§ 488 ff. BGB oder unregelmäßige Verwahrung entsprechend § 700 BGB. Als Darlehensnehmer (Schuldner) fungieren die Banken, als Darlehensgeber (Gläubiger) andere Kreditinstitute und Nichtbanken (Private, Unternehmen und öffentliche Haushalte).
1.1 Einlagenarten
Das Einlagengeschäft kann wie folgt aufgespalten werden:
In der Bilanz einer Bank werden die Einlagen auf der P...