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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 2703/15 EFG 2016 S. 1994 Nr. 23

Gesetze: KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 3, KStG § 27 Abs. 5, EStG § 44 Abs. 1, EStG § 44 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Zum Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage führt zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung

Leitsatz

1. § 27 Abs. 5 KStG ist verfassungsgemäß.

2. Auch mit Blick auf nicht anrechnungsberechtigte Anteilseigner erfüllt § 27 Abs. 5 S. 2 KStG seinen Zweck, Folgeanpassungen auf der Besteuerungsebene der Gesellschafter zu vermeiden, und ist nicht einschränkend auszulegen.

3. Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos zum Schluss des Wirtschaftsjahrs der Leistung eine Steuerbescheinigung i. S. d. § 27 Abs. 3 KStG nicht erteilt worden, gilt der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 Euro bescheinigt. Die Kapitalertragsteuer ist am Tag der Auszahlung der Leistung entstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 24
EFG 2016 S. 1994 Nr. 23
GmbH-StB 2017 S. 24 Nr. 1
NWB-EV 2016 S. 368 Nr. 11
Ubg 2017 S. 553 Nr. 9
IAAAF-83883

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