Verdeckte Gewinnausschüttungen
12. Aufl. 2016
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X. Miet- und Pachtverträge und vertragslose Nutzung
1761Nach der Rspr. des BFH gilt bei Miet- und Pachtverhältnissen zwischen der KapGes (Mieterin) und dem beherrschenden Gesellschafter (Vermieter) nicht die Vermutung, dass der Gesellschafter Betriebsanlagen aufgrund eines entgeltlichen Miet- oder Pachtvertrages an die KapGes überlassen habe. Daher sind auch hier eine Reihe von Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung zu beachten, die sich aus dem folgenden Prüfungsschema ergeben. Diese gelten, abgesehen vom Nachzahlungsverbot, allerdings auch für Verträge mit nicht beherrschenden Gesellschaftern.
1. Checkliste
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1762Allgemeine zivilrechtliche Voraussetzungen beachtet? |