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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 200/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten in der Krankenversicherung der Arbeitslosen sind auch in den ersten sechs Monaten der Arbeitslosigkeit alle Beschäftigungen, für die er sich der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestellt hat und die ihm arbeitslosenversicherungsrechtlich zumutbar sind. Ein krankenversicherungsrechtlicher Berufsschutz besteht insoweit nicht.

2. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fundstelle(n):
DAAAF-83610

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