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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 3613/15

Gesetze: SGB I § 60 Abs. 1; SGB II § 60 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I gehören u.U. auch Auskünfte bzw. Angaben, die einen Dritten betreffen, soweit dies für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung ist. Diese Pflicht geht jedoch nicht dahin, Beweismittel von dem Partner oder sonstigen Dritten zu verschaffen.

Fundstelle(n):
UAAAF-83600

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