Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 19 vom Seite 702

Bilanzierung von Betriebsstätten

Ein handels- und steuerrechtlicher Überblick mit einer Anwendung auf die Entstrickung

Dr. Björn Heidecke und Maximilian von Perger

Sowohl die Diskussionen auf Ebene der OECD im Kontext des BEPS-Projekts zur Frage der Betriebsstättenbegründung als auch die am veröffentlichte Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zeigen die steuerliche Relevanz von Betriebsstättenthematiken. Dies gilt sowohl im internationalen Kontext als auch im nationalen Bereich. Eine Zunahme von Betriebsstättendiskussionen ist auch in Außenprüfungen zu erwarten. Mit der Veröffentlichung der BsGaV, die die Ermächtigungsnorm des § 1 Abs. 6 AStG ausfüllt, hat der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung des Authorized OECD Approach (AOA) konkretisiert. Kerngedanke des AOA ist die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte für steuerliche Zwecke und damit die konsequente Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auch im Innenverhältnis des Einheitsunternehmens. Die Regelungen der BsGaV sind für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, anzuwenden. Die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte im Steuerrecht kennt das Handelsrecht nicht. Vielmehr geht es von einer Weltbuchführung bzw. einer Welthandelsbilanz aus. Diese ordnet ausländische Niederlassungen dem deutschen Stammhaus zu und differenziert insoweit nicht. Dieser Beitrag stellt steuerliche und handel...