Kompakt-Training Kostenrechnung
8. Aufl. 2016
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ÜBUNGSTEIL (AUFGABEN UND FÄLLE)
Nennen Sie betriebswirtschaftliche Gründe für die Notwendigkeit eines betrieblichen Rechnungswesens!
Es wird festgestellt, dass ein Geschäftsvorfall, der stattgefunden hatte, nicht aufgezeichnet wurde. Welcher Tatbestand liegt vor?
Stellen Sie dar, welche Regelungen die §§ 146, 147 AO im Hinblick auf die Organisation der Buchführung enthalten!
Lösung zu 1:
Die Vielzahl betrieblicher Vorgänge als Folge der Leistungserstellung und Leistungsverwertung erfordert entsprechende Maßnahmen der mengen- und wertmäßigen Erfassung, Steuerung und Kontrolle.
Es liegt ein materieller Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor, da die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen betroffen sind.
- Tabelle in neuem Fenster öffnenDie Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.Keine Buchung darf ohne Beleg erfolgen.Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu führen.Die Buchungen und sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache vorzunehmen. Bei Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbolen muss im Einzelfall deren Bedeutung festliegen.Die Buchungen...