Kompakt-Training Kostenrechnung
8. Aufl. 2016
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B. Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste Stufe der Kostenrechnung. Sie bildet damit die Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Mit ihrer Hilfe kann die Frage beantwortet werden, welche Kosten angefallen sind.
Zu den Aufgaben der Kostenartenrechnung zählen:
Erfassung aller Kosten des Unternehmens
Identifizierung der entsprechenden Kostenarten
Ermittlung der Kostenbeträge aller Kostenarten
Information über die Zusammensetzung der Kosten
Gliederung der Kosten in Einzelkosten, Gemeinkosten und Sondereinzelkosten
Aufteilung der Kosten in fixe und variable Kosten.
Die Erfassung der Kosten erfolgt durch Belege, die erkennen lassen, um welche Kostenarten es sich handelt, welche Geschäftsvorfälle zugrunde liegen und wie die Weiterverrechnung der Kosten zu erfolgen hat. Dabei sind als Grundsätze zu beachten:
Die Erfassung soll geordnet sein. Hierzu dienen eindeutige Begriffsbestimmungen der Kostenarten, das Streben nach möglichst überschneidungsfreien Kostenarten, einheitliche Kontierungsvorschriften und ein detallierter Kostenartenplan.
Die Erfassung soll vollständig sein. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass alle entstandenen Kosten tatsächli...