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BFH 06.07.2016 XI R 1/15, StuB 19/2016 S. 757

Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung

Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vor. Das gilt unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil „zivilrechtlich selbständig“ ist oder nicht (Bezug: § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1, 4, 6 und 10 UStG; Art. 19 MwStSystRL; Art. 5 Abs. 8 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

(1) Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Geschäftsveräußerungen sind von einer Berichtigung nach § 15a UStG ausgenommen (vgl. § 15a Abs. 10 UStG aktuelle Fassung). Die unionsrechtskonform auszulegende Vorschrift des § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen...