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StuB 19/2016 S. 751

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

Am hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ( CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (Richtlinie 2014/95/EU) in deutsches Recht.

Damit setzt die Bundesregierung die sog. CSR-Richtlinie um. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tät...