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Firmenrecht | Kennzeichnungskraft einer Unternehmenskennzeichnung
Die Bezeichnung eines Unternehmens, welche sich aus einem Vornamen und einem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand zusammensetzt (hier: „Holger`s Objektservice“), ist originär unterscheidungskräftig und als Unternehmenskennzeichen geschützt. Insoweit reicht es aus, dass die verwendete Wortkombination als Name des Unternehmens wirken kann und somit aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs geeignet ist, das Unternehmen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.
Im Streitfall [i]Singer, NWB 48/2015 S. 3558machte der seit 2013 unter „A Objektservice – Holger B e. K.“ firmierende Kläger vergeblich kennzeichnungs- bzw. namensrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, da er selbst insoweit über kein älteres gegenüber dem vom Beklagten seit 1995 verwendeten und als solches auch schutzfähigen ...