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LSG Sachsen Urteil v. - 3 AL 143/11

Gesetze: SGB III (in der vom 01.01.2005 bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung) § 118 Abs. 1 Nr. 1; SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung) § 3; SGB III § 323 Abs. 1 S. 1; SGB III § 324 Abs. 1 S. 1; SGB X § 33 Abs. 2; SGB III (in der vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung) § 421g Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Abschluss des Vermittlungsvertrages, der Abschluss des Arbeitsvertrages und die Beantragung eines Vermittlungsgutscheins am gleichen Tag sind grundsätzlich möglich.

2. Die Regelungen über die Beantragung von Leistungen in §§ 323 ff. SGB III galten auch für den Vermittlungsgutschein.

3. Es bestand keine Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein nachträglich zu beantragen.

Fundstelle(n):
QAAAF-83166

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