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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 4669/15

Gesetze: KHEntgG § 7 S. 1 Nr. 1; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Begleicht eine Krankenkasse zunächst eine Rechnung über eine stationäre Behandlung A, beanstandet später diese Rechnung und erklärt die "Verrechnung" mit Ansprüchen des Krankenhauses aufgrund anderer Behandlungsfälle, und macht das Krankenhaus dann gerichtlich den Vergütungsanspruch wegen der stationären Behandlung A geltend, liegt keine Aufrechnung der Krankenkasse, sondern eine nachträgliche beidseitige Änderung der Tilgungsbestimmung der ursprünglichen Zahlung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAF-83124

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