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Gesetzgeber reformiert die Investmentbesteuerung
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat den Weg freigemacht für das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (BGBl 2016 I S. 1730). Durch das Gesetz sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle verhindert, steuerliches Gestaltungspotenzial eingeschränkt und Systemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte des Gesetzes.
Allgemeines
Ab dem tritt ein völlig neu gefasstes Investmentsteuergesetz (InvStG) in Kraft, welches künftig zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen unterscheidet.
Grundsätzlich basiert das künftige System der Investmentfondsbesteuerung auf dem für Körperschaften geltenden Trennungsprinzip. Das bedeutet konkret, dass in- und ausländische Investmentfonds unterschiedslos einer Körperschaftsbesteuerung und ggf. einer Gewerbebesteuerung unterliegen.
Der Anleger eines Investmentfonds versteuert die Ausschüttungen des Investmentfonds und die Gewinne aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen mit dem Abgeltungsteuersatz oder als Betriebseinnahme. Die Vorausbelastung mit inländischer Steuer wird künftig in Form einer Teilfreistell...