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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die den Privathaushalt eines Steuerpflichtigen betreffen, enthält § 35a EStG spezielle Regelungen. Die Tatbestände des § 35a EStG führen zu einer unmittelbaren Auswirkung auf die Steuerberechnung (steuerliche Tarifermäßigung). Manuel Edinger erklärt in seinem Beitrag die einzelnen Anwendungsfälle des § 35a EStG und deren zutreffende Würdigung. Grundlage hierfür ist das (BStBl 2014 I S. 75) → KIEHL GAAAE-52391 .
Ab dem tritt ein völlig neu gefasstes Investmentsteuergesetz (InvStG) in Kraft. Durch das Gesetz sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, einzelne Steuersparmodelle verhindert, steuerliches Gestaltungspotenzial eingeschränkt und Systemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden. Christian Merker gibt einen Überblick über die Inhalte des Gesetzes.
Wer wissen möchte, welche umsatzsteuerlichen Themen in den bis jetzt gelaufenen Abschlussprüfungen im Klausurenverbund abgefragt wurden, schaut sich am besten die Auswertung von Herrn Mecklenbrauck auf Seite 13 an. Wem „nur schauen“ nicht ausreicht, kann noch die Übungsaufgabe in Kiehl DIGITAL → KIEHL XAAAF-82089 lösen.
Herzliche Grüße
Ihre