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RENO Nr. 10 vom Seite 20

Die Kündigung von Arbeitsverträgen

Rechtsanwalt Dr. Stephan Fahrig, LL.M.; Bochum

In dem folgenden Beitrag wird die Kündigung von Arbeitsverträgen besprochen. Das Thema hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung, da es jedes Arbeitsverhältnis betreffen kann und die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung stellen.

Begriff

Unter einer Kündigung ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird. Auch wenn mit der Kündigung in der Praxis häufig die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung verbunden wird, kann der Arbeitnehmer selbstverständlich genauso das Arbeitsverhältnis kündigen, indem er die sogenannte Eigenkündigung ausspricht.

Da eine Kündigung nicht davon abhängt, ob der andere Vertragspartner mit ihr nicht einverstanden ist, kommt es bei einer Kündigung nicht auf den Willen des Empfängers der Kündigung an. Hierdurch unterscheidet sich eine Kündigung von einem zweiseitigen Vertrag, wie beispielsweise dem Arbeitsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag, die von dem Einverständnis beider Vertragsparteien abhängig sind.

Merke

Aufgrund ihrer Eigenschaft als einseitiges Rechtsgeschäft kann die Kündigung nach ihrem Ausspruch nicht zurückgenommen werden. Möglich ist dann lediglich, dass die Vertr...

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