Änderung der Lohnsteueranmeldung nach Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung – Minderung der Entrichtungsschuld
– Sperrwirkung des § 41c Abs. 3 EStG, Rechtslage für bis zum endende Lohnsteuerzahlungszeiträume
Leitsatz
Aus der bis zum Jahr 2013 geltenden Fassung des § 41 c Abs. 3 EStG ergibt sich keine Einschränkung der Änderbarkeit von Lohnsteueranmeldungen
nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO mit dem Ziel der Minderung der Entrichtungsschuld.
Die zeitliche Beschränkung der Zulässigkeit der Änderung des Lohnsteuerabzugs bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der
Lohnsteuerbescheinigung in § 41 c Abs. 3 Satz 1 EStG betrifft nicht das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber als Entrichtungsschuldner
und der Finanzbehörde.
Die in § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom enthaltenen Einschränkungen gelten erst für Änderungen des Lohnsteuerabzugs
für nach dem endende Lohnsteuerzahlungszeiträume.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 28 DStRE 2017 S. 1170 Nr. 19 EFG 2016 S. 1791 Nr. 21 RAAAF-83011
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