Berichtigung der Bescheide über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos wegen offenbarer Unrichtigkeit
Leitsatz
Die Frage, ob die Zuführung zur Kapitalrücklage einen Zugang bei der besonderen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
auslöst, erfordert eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts. Ein Automatismus dahingehend, dass sich eine Rücklage stets
auf dem Einlagekonto wiederspiegeln muss, besteht nicht. Vorliegend ist daher nicht nur die rein theoretische, sondern die
konkrete Möglichkeit eines Rechtsirrtums gegeben, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der zuständige Bearbeiter des
FA trotz des Bilanzansatzes „andere Zuzahlung in das Eigenkapital” davon ausgegangen ist, dass ein entsprechender Eintrag
in die Feststellungserklärung nicht zu erfolgen hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2017 S. 23 Nr. 1 IAAAF-83001
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