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FG München Urteil v. - 10 K 1375/15 EFG 2016 S. 1698 Nr. 20

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1, EStG § 13 Abs. 7, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, BGB § 956

Konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Leitsatz

Eine konkludente Mitunternehmerschaft liegt zwischen Ehegatten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vor, wenn der selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Grundbesitz entweder den Eheleuten gemeinsam oder ein erheblicher Teil des landwirtschaftlichen Grundbesitzes jedem Ehegatten zu Alleineigentum oder zu Miteigentum gehört und die Eheleute in der Landwirtschaft gemeinsam arbeiten. Dabei sind in die Ermittlung des erheblichen Teils der insgesamt genutzten Eigentumsflächen auch lediglich forstwirtschaftlich genutzte Flächen einzubeziehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1698 Nr. 20
YAAAF-83000

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