Kompakt-Training Unternehmenssteuern
2. Aufl. 2016
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D. Besteuerung der Substanz
In Kapitel D. ist die Besteuerung der Substanz Betrachtungsgegenstand. Aus Gründen der Veranschaulichung wird auf das in Kapitel B. eingeführte Fallbeispiel mit Friseurmeister Milz zurückgegriffen.
1. Überblick
Bei sog. Substanzsteuern werden Vermögenswerte („Substanz”) vorausgesetzt, welche als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung dienen. Die mit dem Vermögenswert erzielten Erträge sind für die Bemessung der Substanzsteuer unerheblich.
Unternehmensrelevante Substanzsteuern sind die
Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie
die Grundsteuer.
Im Folgenden wird ausschließlich auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer näher eingegangen.
2. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I, S. 3869; BGBl 2003 I, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom (BGBl 2015 I, S. 2178)
Anwendungserlass zur AO 2014 (AEAO) in der Fassung vom (BStBl 2014 I, S. 290)
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1972 I, S. 1713), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom ...BGBl 2014 I, S. 2417