Kompakt-Training Unternehmenssteuern
2. Aufl. 2016
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A. Grundlagen der Unternehmenssteuern
In diesem Kapitel wird erläutert, was generell unter Steuern und insbesondere unter den sog. „Unternehmenssteuern“ in Deutschland zu verstehen ist.
1. Der Steuerbegriff
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I, S. 3869; BGBl 2003 I, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom (BGBl 2015 I, S. 2178)
1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen Abgaben
Vom deutschen Staat, d. h. Bund, Länder und Gemeinden, werden öffentlich-rechtliche Abgaben erhoben, um öffentliche Aufgaben (soziale Sicherung, Schulen, Universitäten, Kindergärten usw.) erfüllen zu können.
Es lassen sich folgende öffentlich-rechtliche Abgaben unterscheiden:
Die Steuern zählen zur wichtigsten Einnahmequelle des Staates.
Zu Steuern:
Steuern sind allgemein in § 3 Abs. 1 AO definiert. Sie liegen vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Geldleistung:
Die Steuer ist eine einmalige oder laufende Geldleistung; Sachleistungen („Naturalleistungen”) oder Dienstleistungen (Wehrdienst, Anzeige- oder Meldepflichten) stellen keine Steuern dar.
keine Gegenleistung für eine besondere Leistung:
Steuern sind keine Gegenleistung für besondere Leistungen und unterscheiden sich dadur...