InvStG 2018 § 24

Kapitel 2: Investmentfonds

Abschnitt 4: Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds [tritt am 1. 1. 2018 in Kraft]

Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.

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PAAAF-82809