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LSG Sachsen Urteil v. - 5 R 756/14

Gesetze: SGB VI § 58 Abs. 1; SGB VI § 252 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 58 Abs. 1 Satz 3 SGB VI sind Zeiten, in denen Versicherte nach Vollendung des 25. Lebensjahres wegen des Bezugs von Sozialleistungen versicherungspflichtig waren, keine Anrechnungszeiten. Etwas anderes hat der Gesetzgeber hingegen für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 1997 in § 252 Abs. 2 SGB VI geregelt.

Fundstelle(n):
YAAAF-82790

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