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Arbeitsrecht | nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung
Für Klagen auf Berichtigung unrichtiger Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Finanzgerichte zuständig. Dies begründet das BAG in seinem Beschl. v. - 5 AZB 1/03 damit, dass prägend für die inhaltliche Ausgestaltung der Lohnsteuerbescheinigung nicht die auf § 242 BGB beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis zur ordnungsgemäßen Ausfüllung der Lohnsteuerkarte ist, sondern die sich aus § 41b EStG ergebende lohnsteuerrechtliche Verpflichtung. Die arbeitsrechtliche Nebenpflicht wird inhaltlich durch Regelungen des EStG ausgestaltet. Da es keine konkrete arbeitsrechtliche Vorschrift gibt, die bestimmt, wie eine Lohnsteuerbescheinigung auszusehen hat, liegt hier keine bürgerlich-rechtliche sondern eine steuerre...