Lehrbuch Abgabenordnung
20. Aufl. 2016
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Kapitel 1: Einführung
1.1 Die Abgabenordnung
1Die Abgabenordnung (AO) nimmt als steuerliches Grundgesetz eine Sonderstellung im gesamten Steuerrecht ein. Sie ist die gemeinsame Grundlage für die Verwaltung aller Steuern. Alles, was der Gesetzgeber für alle Steuern gleichartig geregelt haben wollte, klammerte er aus den Einzelsteuergesetzen aus und fasste es in der AO zusammen.
So enthält die AO in erster Linie die Regeln des Verfahrensrechts (§§ 30 ff. Steuergeheimnis, §§ 78 – 117 Verfahrensgrundsätze, §§ 118 – 133 Verwaltungsakte). Sie ist für das Verwaltungsverfahren in Steuersachen lex specialis zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Daneben enthält die AO aber auch Bestimmungen des materiellen Rechts, z. B. Definitionen §§ 3 – 15, die Vorschriften zum Steuerschuldrecht §§ 33 – 77, Regelungen über die Haftung §§ 69 – 77 und die Steuerstraf- und Bußgeldvorschriften §§ 369 – 384. Während der Vorgänger der AO, die Reichsabgabenordnung von 1923, darum bemüht war, das gesamte Verfahrensrecht zu vereinigen – auch soweit es nur eine einzelne Steuer betraf – geht die AO einen anderen Weg. Bestimmungen, die nur für einzelne Steuern gelten, finden sich in den Einzelsteuergesetzen.