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Körperschaftsteuer – Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs (FG)
§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG schränkt die Möglichkeit eines Verlustrücktrags nicht ein.
Hintergrund: Werden bei einer Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Person übertragen (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb), sind insoweit die bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste steuerlich nicht mehr abziehbar.
Sachverhalt: Eine Gesellschafterin übertrug im November 2013 ihre Beteiligung an der Klägerin, einer GmbH, in Höhe von 50 % auf die beiden anderen Gesellschafter. Der Klägerin entstand im Jahr 2013 ein Verlust, den sie in das Jahr 2012 zurücktragen wollte. Das Finanzamt vertrat unter Berufung a...BStBl 2008 I S. 736