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EuGH  - C-462/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EUGrdRCh Art 20, RL 2006/112/EG Art 73, RL 2006/112/EG Art 90 Abs 1, UStG § 10 Abs 1 S 2, UStG § 17 Abs 1 S 1, AMRabG § 1, SGB V § 130a

Rechtsfrage

Ist ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil Elida Gibbs vom C-317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz 28, 31) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG berechtigt, wenn

- er diese Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert,

- die Apotheken steuerpflichtig an privat Krankenversicherte liefern,

- der Versicherer der Krankheitskostenversicherung (das Unternehmen der privaten Krankenversicherung) seinen Versicherten die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet und

- der pharmazeutische Unternehmer aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Zahlung eines "Abschlags" an das Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet ist?

Abschlag; Apotheke; Arzneimittel; Bemessungsgrundlage; Mehrwertsteuer; Minderung; Pharmazeutisches Unternehmen; Private Krankenversicherung; Umsatzsteuer

Fundstelle(n):
DAAAF-82505

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