Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA
Nach dem kann ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA keine Ergänzungsbilanz aufstellen. Zwar habe die Rechtsprechung die Bildung von Ergänzungsbilanzen bei Mitunternehmerschaften zugelassen, eine solche bestehe zwischen KGaA-Kommanditisten und KGaA-Komplementär jedoch nicht. Die Bildung von Ergänzungsbilanzen für einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sei somit gesetzlich nicht vorgesehen. Dementsprechend sei es nicht zulässig, dem Komplementär einer KGaA besondere steuerrechtliche S. 2923Abschreibungen auf die dem Betriebsvermögen der KGaA zuzurechnenden Wirtschaftsgüter zu gewähren.